Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen voll oder zu großen Teilen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Eine Klärung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn ist zu empfehlen.
Seit 2012 übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Einen Überblick, welche Krankenkassen sich an der Kostenübernahme für Osteopathie beteiligen, finden Sie hier. Es empfiehlt sich vor Behandlungsbeginn die genauen Konditionen bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Einige Krankenkassen fordern ein Privatrezept/Unbedenklichkeitserklärung über ostheopathische Behandlungen von Ihrem Arzt.
Bei SelbstzahlerInnen stelle ich 90 € pro Behandlung in Rechnung.